1.1 Die Preise beziehen sich auf bestätigte Angebote und Verträge.
2.1. Der Vertragspartner kann schriftlich erteilte Aufträge bis 10 Werktage vor dem Durchführungstermin absagen, ohne dass ihm die Kosten berechnet werden. Als Datum des Durchführungstermins gilt der erste Tag der Vorproduktion. Bei Auftragsstornierung seitens Vertragspartner im Zeitraum von weniger als 10 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin, ist Cinegramm berechtigt, 50% des vereinbarten Auftragspreises zu berechnen. Bei Auftragsstornierung seitens Vertragspartners im Zeitraum von weniger als 5 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin, ist Cinegramm berechtigt, den vereinbarten Auftragspreis vollständig zu berechnen.
3.1. Wünscht der Vertragspartner Änderungen der vereinbarten Leistung, ist dies Cinegramm schriftlich anzuzeigen. Cinegramm trifft keine Pflicht, den Änderungswünschen zu entsprechen. Sofern Cinegramm den Änderungswünschen entspricht, hat der Vertragspartner dadurch entstehende Mehraufwendungen zu tragen.
3.2. Vereinbaren die Parteien bestimmte Fristen, beginnen diese für Cinegramm frühestens ab Absendung der Auftragsbestätigung. Stehen bei Absendung der Auftragsbestätigung noch nicht alle Auftragsbedingungen und technische Einzelheiten fest oder sind vom Vertragspartner noch Informationen oder Material, Unterlagen, notwendige Einzelanweisungen und ggf. Genehmigungen beizubringen, beginnen vereinbarte Fristen nicht zu laufen. Evtl. bereits begonnene Fristen beginnen von Neuem.
3.3. Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Sofern und soweit die Lieferung bzw. Leistung durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc. unmöglich bzw. erschwert wird, wird Cinegramm von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei. Gleiches gilt, sofern vorgenannte Ereignisse bei Lieferanten von Cinegramm eintreten. Hierauf basierende Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
4.1 Mängel sind seitens Vertragspartner innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung in jedem Fall schriftlich zu beanstanden.
4.2 Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen ist Cinegramm bzw. der von Cinegramm benannten Verantwortlichen eine angemessene Nachbesserungsfrist einzuräumen.
4.3 Mängelansprüche verjähren 10 Werktage ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung.
5.1. Alle Zahlungsbedingungen beziehen sich auf entsprechende Angebote/Verträge zwischen Cinegramm und Vertragspartner.
6.1 Entstehen Cinegramm im Zusammenhang mit Zahlungen des Vertragspartners Kosten (Kosten des Geldverkehrs), werden diese an den Vertragspartner weiterberechnet. Cinegramm bleibt zur Geltendmachung von Mahngebühren berechtigt.
7.1 Cinegramm behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten oder hergestellten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die aus der Geschäftsverbindung zwischen Vertragspartner und Cinegramm hervorgegangen sind oder hervorgehen. Das Vorgenannte gilt auch dann, wenn der Vertragspartner eine einzelne Rechnung bzw. Rechnungsposition aus dieser Geschäftsbeziehung durch Leistungsbestimmung tilgt.
8.1 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften Vertragspartner und Cinegramm für den jeweils verursachten und nachgewiesenen Schaden. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
8.2 Soweit die Haftung des Vertragspartners oder Cinegramm ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vertragspartners oder Cinegramm.
9.1 Die Aufbewahrung des Video- und Datenmaterials erfolgt für die Dauer der Bearbeitung des Auftrags bei Cinegramm.
9.2 Die sich an die Bearbeitung anschließende oder sonstige Aufbewahrung von Video und Datenmaterial erfolgt durch den Vertragspartner.
10.1 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie deren Aufhebung oder teilweise Aufhebung können nur schriftlich vereinbart werden. Erklärungen des Vertragspartners (z. B. Angebote, Annahme von Angeboten, Ergänzungen, Abänderungen von Verträgen, Terminzusagen, Auskünfte) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
10.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch sinnentsprechende Bestimmungen zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und inhaltlich am nächsten kommen. Dies gilt auch bei Auftreten eventueller ausfüllungsbedürftiger Lücken der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von Cinegramm.